Hinweise und Vereinbarung zur Internetnutzung

Die Vereinbarung erfolgt zwischen dem Mieter und dem Wohnungseigentümer (siehe Mietvertrag).

Vereinbarung

1. Gestattung
Der Hauseigentümer betreibt privat ein WLAN. Er gestattet dem Mieter als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet mitzunutzen. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.
Der Hauseigentümer ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Hauseigentümer behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmten Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende oder pornographische Seiten).

2. Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt  und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Hauseigentümer hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Hinweis, Gefahr
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Das WLAN ermöglicht den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den  Hauseigentümer, insbesondere nicht daraufhin, ob Sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Hauseigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, TROJANER, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangt.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WALAN übermittelten Dateien, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, Verbreiten oder Zugänglich machen;
  • die geltenden Jugendvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden  Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (SPAM) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mitnutzer stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mitnutzer und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mitnutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.

Dieser Hinweis und Vereinbarung zur Internetnutzung sind Bestandteil der AGB.